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Entsorgung von durch Buchsbaumzünsler befallenen Pflanzen

Die Pflanzen und Pflanzenteile, die von Buchsbaumzünslern befallen sind, dürfen in der Biotonne entsorgt werden oder zu den Sammelstellen für Baum- und Schnittgut gebracht werden. 

 

Sie dürfen NICHT verbrannt werden.

 

Weitere Informationen können dem angehängten Flyer entnommen werden.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Mi, 30. April 2025

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Mehr über

  • Gemeinde Zell
  • Wertstoffhof

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